medstra-News 11/2025 vom 17.1.2025
Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage von Ende 2024 (Ergebnisbericht) fühlen sich 55 % der Bevölkerung weniger gut oder überhaupt nicht gut zum Thema Suizidassistenz informiert. Ferner glauben 83 % der Bevölkerung laut der Studie irrtümlich, dass die Beihilfe zum Suizid illegal und strafbar sei. Nachdem die Befragten darüber informiert worden seien, dass es in Deutschland grundsätzlich erlaubt sei, einem freiverantwortlich und eigenständig handelnden Suizidenten Hilfe zu leisten, fanden 84 % der Umfrageteilnehmer dies „sehr gut“ oder „gut“, so der Bericht. Nur 15 % fänden es weniger gut oder überhaupt nicht gut, dass der assistierte Suizid in Deutschland grundsätzlich erlaubt sei. Darüber hinaus sprächen sich sogar 87 % der Befragten dafür aus, dass es erlaubt sein sollte, wenn ein Arzt ein todbringendes Medikament einem bewegungsunfähigen Sterbewilligen nicht nur zur Verfügung stellt, sondern auch verabreicht.
Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), welche die Studie in Auftrag gegeben hatte, äußerte in einer Presseerklärung: „Diese Teilergebnisse der forsa-Umfrage zeigen, dass noch viel Aufklärungsarbeit in Deutschland notwendig ist, um das Informationsdefizit in der Bevölkerung zum Thema assistierter Suizid abzubauen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 in einem vielbeachteten Urteil die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. 2021 strich der Deutsche Ärztetag daraufhin das Verbot der ärztlichen Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung und empfahl den Landesärztekammern eine solche Änderung in ihrem Berufsrecht. Seither steigen nach verschiedenen Angaben die Fallzahlen der Suizidbeihilfe kontinuierlich an; die DGHS berichtete in ihrer Presseerklärung von 623 Freitodbegleitungen, die sie 2024 vermittelt habe.
Im Jahr 2023 fanden drei verschiedene Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz im Bundestag keine Mehrheit. Auch eine Regelung zur Suizidprävention hat der Gesetzgeber bislang noch nicht erlassen (s. hierzu medstra-News 89/2024 vom 13.12.2024). Da es weiterhin keine einheitlichen Vorgaben gibt, wurde im Oktober 2024 ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördertes interdisziplinäres „Forschungsnetzwerk zur Suizidassistenz“ initiiert. Dieses erarbeitet insbesondere Eckpunkte zur Beurteilung der Selbstbestimmungsfähigkeit von Patienten. Zudem befindet sich eine S2k-Leitlinie zum „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ in der Entwicklung.