medstra-News 76/2022 vom 19.7.2022
Nach der Streichung des umstrittenen Werbeverbots für Abtreibungen, geregelt in § 219a StGB (s. medstra-News 70/2022 u. 75/2022) ist eine politische Debatte um mögliche weitere Reformen in verschiedenen Regelungsbereichen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch entbrannt.
So forderte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), dass Abtreibungsmethoden in die ärztliche Ausbildung aufgenommen werden sollen; über eine entsprechende Regelung sei sie mit dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Gespräch.
Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) hat darüber hinaus die vollständige Streichung von § 218 StGB gefordert; auch Paus sieht hier nach eigenen Angaben Gesprächsbedarf. § 218 StGB verbietet Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich, stellt sie aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Katrin Helling-Plahr hingegen betonte, dass die FDP hinter § 218 StGB stehe.