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Drei Bundesländer prüfen Verfassungskonformität der Krankenhausreform

medstra-News 29/2023 vom 21.3.2023

Nordrhein-Westfalen, Bayern sowie Schleswig-Holstein haben ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Reformpläne zur Krankenhausvergütung in Auftrag gegeben (siehe übersichtlich zu dem Reformvorschlag medstra-News 127/2022 sowie zu dessen Umsetzungsplanung medstra-News 7/2023). Bereits im Frühjahr soll der Augsburger Rechtsprofessor Ferdinand Wollenschläger erste Ergebnisse einer Rechtsanalyse vorstellen, kündigten die drei Gesundheitsminister der Länder an. 

Mittelpunkt der Prüfung sei laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CDU), ob der Bund mit seinen Plänen in die Krankenhausplanung der Länder eingreife. Man müsse der Frage nachgehen, ob und inwieweit die Empfehlung der Regierungskommission gegen die Gesetzgebungskompetenzen der Länder verstoße. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ergänzte, man begrüße grds. die Reformbestrebungen, jedoch stimme man keiner Novellierung zu, die den Ländern „die Beinfreiheit zum Gestalten“ nehme. Die Länder dürften im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden. Auch Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) schloss sich der Kritik an und fügte hinzu, dass die vom Bund geplanten Strukturverändern auch „erhebliche Kostenfolgen“ für die Länder bedingen würden.

Angesichts dieser Kritik fordert Holetschek eine Öffnungsklausel innerhalb der Neuregelungen, die es den Ländern ermögliche, von den avisierten Vorgaben des Bundes abzuweichen. Auch der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Ingo Morell, erklärte, die Vorgaben müssten sich am regionalen Bedarf orientieren. Die starre Einteilung in Leistungsgruppen mit spezifischen Qualitätsanforderungen führe dazu, dass bestimmte regionale Krankenhäuser Behandlungen nicht mehr anbieten können, die sich bereits seit nunmehr 20 Jahren in ihrem Leistungsangebot befänden. Morell plädiert dafür, die starren bundesweiten Vorgaben mitunter regional aufweichen zu dürfen. 

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann kritisierte derweil, dass Holetschek derzeit „Panik verbreite[…]“. Er brachte dessen Verhalten in Zusammenhang mit der Landtagswahl, die im Herbst in Bayern stattfindet. Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion betonte, man müsse darauf Acht geben, dass die Krankenhausreform nicht zu komplex werde. Die Kunst müsse es jetzt sein, „ein in der Praxis gut anwendbares Gesetz zu machen, dass zu keinem neuen bürokratischen Monster“ werde. 

Wie eine solche Öffnungsklausel ausgestaltet werden könnte, wird gerade in der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) diskutiert. Der Krankenhausberichterstatter der Grünenfraktion, Armin Grau, gab sich optimistisch, dass die BLAG einen Kompromiss bzgl. der Öffnungsmöglichkeiten finden werde. Diese dürften aber “nicht beliebig“ sein und müssten bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Vertreter der Ampelkoalition zeigten sich zuversichtlich, dass Bund und Länder sich bis zum Sommer auf Eckpunkte für eine große Krankenhausreform einigen werden.


Verlag C.F. Müller

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