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Politiker der Union: für Beibehaltung von § 218 StGB

medstra-News 93/2023 vom 12.9.2023

Innerhalb der Debatte, ob Schwangerschaftsabbrüche künftig in größerem Umfang straffrei werden sollten, warnt die Union davor, das geltende Schutzkonzept in Bezug auf das ungeborene Leben über Bord zu werfen (s. zuletzt zum Leitantrag der AfD medstra-News 84/2023 und zur Forderung der Grünen medstra-News 74/2023).

Am Mittwoch verschickten vier Bundestagsabgeordnete der Unionsparteien ein Positionspapier an ihre Kolleginnen und Kollegen in der Bundestragfraktion. Hierin sprachen sie sich gegen eine Streichung von § 218 StGB aus. Die Rechtslage in Deutschland sei „eine kluge Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und Hilfen im Schwangerschaftskonflikt berücksichtigt." Zudem werde durch die Beratungspflicht das Schutzkonzept zugunsten des Kindes, welches das BVerfG aus dessen Lebensrecht abgeleitet habe, umgesetzt. In dem Papier wird zudem darauf verwiesen, dass Abtreibungen bei entsprechender Einhaltung der Beratungs- und Wartepflicht innerhalb der ersten zwölf Wochen ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen sind (§ 218a StGB). Die Aufhebung von § 219a StGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) sei bereits ein Schritt in die „falsche Richtung“ gewesen. Zudem merkten die Unionspolitiker Zweifel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Sachverständigenkommission an (s. zur Zusammensetzung der Kommission medstra-News 20/2023). Es sei sehr bedenklich, dass die Regierungskoalition allein über die Zusammensetzung entschieden habe.

Die Abgeordneten der Union appellieren, dass diese bedeutenden ethischen Fragen nicht allein der Sachverständigenkommission und der Bundesregierung überlassen werden dürfen. Sie hoffen, ihre Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Positionspapier aufrütteln zu können.


Verlag C.F. Müller

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